Unsere Arbeitsgebiete im Überblick
Zivilrecht
Die häufigste Form eines zivilrechtlichen Zusammenwirkens ist der Abschluss eines Vertrages. Die Kriterien für einen Vertragsabschluss und die Mängel, die dabei auftreten können, sind unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Als Rechtsanwalt für Zivilrecht vertrete ich Sie bei vielen Streitigkeiten des täglichen Lebens. Egal, ob Sie einen Vertrag abgeschlossen haben, den Sie nun wieder beenden wollen oder wenn eine Ihnen zugesicherte Leistung eines Vertragspartners nicht ordnungsgemäß erbracht wird – die Rechtsanwaltspraxis Dröge berät Sie zu allen Fragen und steht Ihnen für die daraus resultierenden notwendigen Maßnahmen zur Verfügung.
Baurecht:
Haftung des Architekten, des Bauunternehmers, des Bauherrn sowie Bauträgerhaftung
Das private Baurecht ist komplex und zeitintensiv. Das oberste Ziel unserer Kanzlei ist es, Bauverträge so zu gestalten, dass bei gerichtlichen Auseinandersetzungen die Sach- und Rechtslage eindeutig ist und für Auslegungsfragen möglichst kein Raum ist. Auf Grund der Komplexität der Materie sowie der häufig langen Verfahrensdauer wird angestrebt Streitigkeiten vor Gericht dort, wo es sinnvoll ist, tunlichst zu vermeiden. Neben der Ausgestaltung von Bauverträgen betreuen wir Sie insbesondere bei Fragen zu Baumängeln in saniertem Altbau und bei Neubauten.
Haftungsrecht:
Anwaltshaftung, Arzthaftung, Arztstrafrecht
Sie haben einen Prozess verloren und glauben, dass Sie anwaltlich nicht ausreichend beraten wurden? Die Kanzlei Dröge prüft mit Ihnen, ob ggf. ein Fall von Anwaltshaftung vorliegt.
Auch beim Arzthaftungsrecht steht Ihnen die Kanzlei kompetent zur Seite: Stellt z. B. ein Rechtsverfahren eine hohe seelische Belastung für den Betroffenen dar, gilt es, den Prozess möglichst kurz zu halten. Dazu ist es sinnvoll, vorab ein medizinisches Gutachten zu den anstehenden Haftungsfragen einzuholen. Die Kanzlei Dröge hat über 35 Jahre Erfahrung im Arzthaftungsrecht. In medizinischen Fragen wird das Büro von Prof. Dr. Peter Elsner unterstützt.
Berufung im Zivilrecht
Wenn Sie in einem Zivilrechtsstreit unterliegen, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Berufung einzulegen. Eine Berufung im Zivilrecht kann gegen alle Urteile erster Instanz binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils eingelegt werden, soweit der Streitwert mehr als 600 € beträgt. Da für die Berufung die jeweiligen Landgerichte bzw. Oberlandesgerichte zuständig sind, besteht Anwaltszwang. Es kann sinnvoll sein, für das Berufungsverfahren einen Anwalt zu beauftragen, der mit der Sache nicht befasst war. Dieser könnte aufgrund seiner Unvoreingenommenheit Aspekte in den Rechtsstreit einfließen lassen, die möglicherweise zu einem Erfolg führen.
Individuelles Arbeitsrecht, Abmahnung, Kündigung/Kündigungsschutz
Das individuelle Arbeitsrecht dient dem Arbeitnehmerschutz und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und ihren Beschäftigten. Zum Individualarbeitsrecht gehören zum Beispiel der Abschluss und Inhalt eines Arbeitsvertrages, das Kündigungsrecht und die sogenannten Arbeitnehmerpflichten (Arbeitspflichten des Arbeitnehmers). Eine der wichtigsten Vorschriften im Arbeitsrecht ist das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Das KSchG hat eine besondere soziale Schutzfunktion und sieht zwingend vor, dass die vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung nur dann wirksam ist, wenn sie sozial gerechtfertigt ist.
Jagdrecht
„Jagen, Aneignen und Hegen.“ Darum geht es unter anderem im Jagdrecht, das im Bundesjagdgesetz (BJagG) beschrieben wird. Das Anwaltsbüro Dröge verfügt über langjährige Erfahrungen im Jagdrecht. Mehr als 25 Jahre war Rolf-Peter Dröge Ausbilder im Jagdrecht und verwandtem Recht für Personen, die den Jagdschein erlangen wollten. Parallel zu den Tätigkeiten als Ausbilder war er zudem Prüfer der Jagdscheinanwärter beim Landkreis Göttingen.
Weitere Schwerpunkte
Auch bei diesen Themen helfen wir Ihnen schnell und effektiv:
- Haftung aus Verkehrsunfall
- Maklerrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Restschuldversicherung
- Straßenverkehrsrecht
- Wohnungseigentumsrecht